Aufstiegsregelungen für die Junioren Verbandsligen --- 1. A-Junioren des FC Huchting jubeln über den Aufstieg in die Verbandsliga
Wie jedes Jahr stellt sich am Ende einer Spielzeit die spannende Frage welche Mannschaften auf- bzw. absteigen. Der Verbandsjugendausschuss des Bremer Fußball-Verbandes versucht etwas Licht ins Dunkel zu bringen und erläutert die Auf- und Abstiegsregelungen der Junioren Verbandsligen.
In der A-Junioren Verbandsliga erhöht sich die Anzahl der Absteiger aufgrund der Regionalliga-Abstiege des JFV Bremerhaven und vom FC Oberneuland gem. § 8 Abs. 2 SpO auf vier Teams (gleitende Skala). Den ersten dieser Abstiegsplätze nimmt die zweite Vertretung des FC Oberneuland ein, weil nach § 8 Abs. 4 SpO untere Mannschaften maximal eine Spielklasse unter ihrer Erstvertretung antreten dürfen. Ferner müssen auch die drei letztplatzierten Mannschaften der A-Junioren Verbandsliga den bitteren Weg in die Stadtliga antreten.
Neben den teilnahmeberechtigten Regionalliga-Absteigern und Verbandsligisten hatten die Vereine auf Kreisebene bis zum 31.05.2011 die Möglichkeit ihre Mannschaften für die jeweilige Verbandsliga zu melden (§ 2 Abs. 2 Dufübe). Von dieser Möglichkeit machten bei den A-Junioren lediglich SFL Bremerhaven, SC Borgfeld und der FC Huchting Gebrauch, die somit allesamt gem. § 7 Abs. 3 Dufübe in die Verbandsliga aufsteigen.
Auch bei den B-Junioren gibt es mit dem JFV Bremerhaven und Blumenthaler SV zwei Absteiger aus der Regionalliga. Analog zur A-Junioren Verbandsliga steigen hier ebenfalls vier Mannschaften aus der B-Junioren Verbandsliga (Tabellenplätze 9 bis 12) ab. Einen Sonderfall stellt zudem der OSC Bremerhaven dar. Wegen der Regelungen des § 6a Abs. 2d JO über Juniorenfördervereine, die besagen, dass Mannschaften aus an JFV beteiligten Stammvereinen nur bis höchstens eine Spielklasse unterhalb dem Team des JFV spielen dürfen, kann der OSC Bremerhaven den eigentlich errungenen Startplatz in der B-Junioren Verbandsliga nicht wahrnehmen und muss zusätzlich zu den vier übrigen Absteigern eine Klasse heruntergehen.
Aufsteiger in die B-Junioren Verbandsliga sind laut § 7 Abs. 3 Dufübe zwei Teams aus der Stadtliga Bremen (SV Grohn, Habenhauser FV) und eine Mannschaft aus der Stadtliga Bremerhaven (Sparta Bremerhaven). Der durch den Abstieg des OSC Bremerhaven entstandene freie Platz wird gem. § 8 Abs. 3 SpO durch einen zusätzlichen Aufsteiger, in diesem Fall der Brinkumer SV als drittbester gemeldeter und aufstiegsberechtigter Verein der Stadtliga Bremen, aufgefüllt. Gemeldet für einen potentiellen Verbandsliga-Aufstieg hatten SV Grohn, Habenhauser FV, Brinkumer SV, SC Weyhe II, DJK Blumenthal, FC Huchting, Sparta Bremerhaven und FC Bremerhaven.
Bei den C-Junioren stiegt, neben den beiden Regelabsteigern, wegen des Abstieges des Regionalligisten JFV Bremerhaven eine dritte Mannschaft ab. Wie bei den A-Junioren muss der JFV Bremerhaven II seinen Platz für die erste Vertretung räumen und gilt somit als erster Regelabsteiger. Hinzu kommen TuSpo Surheide und BTS Neustadt, die beide in der Winterrunde 2011 in der Stadtliga um Punkte kämpfen.
Für die C-Junioren Verbandsliga meldeten neben den sowieso startberechtigten Verbandsligisten der FC Union 60, DJK Blumenthal, TSV Lesum-Burgdamm und Habenhauser FV. Aus der Stadtliga Bremerhaven gab keine Mannschaft eine Bewerbung ab, womit laut § 8 Abs. 3 SpO drei Vereine aus der bremischen Stadtliga aufsteigen. Namentlich sind dies FC Union 60, DJK Blumenthal und der TSV Lesum-Burgdamm. Letztgenannter Verein verlangte den Mitgliedern des VJA nochmals eine gehörige Portion Regelfestigkeit ab. Die erste Mannschaft des TSV Lesum beendet die Sommerrunde eigentlich auf einen Abstiegsplatz aus der Stadtliga. Da aber deren zweite C-Junioren in der 1. Kreisklasse als zweiter Regelaufsteiger (Werder Bremen IV ist hier gem. § 8 Abs. 4 SpO nicht aufstiegsberechtigt) feststeht, verbleiben die 1. C-Junioren nach § 8 Abs. 4 SpO in der Stadtliga und sind demnach wegen der geringen Anzahl an Meldungen berechtigt in die Verbandsliga der C-Junioren aufzusteigen.